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Anschlussflug

 
 
 
 
Geht alles gut, ist ein Anschlussflug eine angenehme Sache: man steigt aus dem einen Flugzeug aus, muss sich weder um Gepäck noch um den Check-in kümmern, trinkt einen Kaffee und steigt in den nächsten Flieger ein. Zwischenlandungen sind nicht nur dann notwendig, wenn eine Tankfüllung für die Flugstrecke nicht ausreichen würde. Besonders für Individualreisende ist es zunehmend attraktiv, gezielt Flug und Anschlussflug zu buchen. Der Preis einer Reise lässt sich so unter Umständen erheblich senken. Haben Sie einen Anschlussflug gebucht, wird Ihr Gepäck auf dem Flughafen automatisch zum nächsten Flug weitergeleitet. Auch das Schlangestehen am Check-in wird Ihnen erspart. Bei den meisten Flughäfen folgen Sie einfach den Hinweisschildern „Connecting Flight“ und landen im Inneren des Flughafens: in der „Flanier- und Gastromeile“. Wann Sie zu welchem Gate kommen müssen, ist in der Regel auf dem Flugticket vermerkt und lässt sich auf den Monitoren überprüfen. Was aber, wenn das erste Flugzeug verspätet landet und der Anschlussflug bereits über alle Wolken ist? Solche und ähnliche Sorgen machen sich viele Flugreisende. Verpasst der Reisende seinen Anschlussflug durch die Verspätung des Zubringers der gleichen Gesellschaft, muss die Fluggesellschaft dem Gast einen anderen Flug anbieten. Andere Ansprüche kann dieser allerdings nicht geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 2009. Erscheint der Fluggast nicht rechtzeitig zur Abfertigung, kann laut dieser Entscheidung nicht von „Nichtbeförderung“ gesprochen werden. Nur wenn eine solche vorliegt, das heißt, dem Gast der Transport gegen seinen Willen verweigert wird, ist die Fluggesellschaft zu weiteren Ausgleichszahlungen verpflichtet.
 
 
 
 
 
 
 
 

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