Der Begriff „Duty-Free“ bedeutet wörtlich (aus dem Englischen) übersetzt: „abgabefrei“. Man versteht darunter das zollfreie Einkaufen an Flughäfen oder auf Fähren. In Duty-Free-Shops kann man auf Reisen zwischen zwei Zollstellen Waren zu besonders günstigen Preisen einkaufen. Auf die angebotenen Produkte wird kein Zoll und darüber hinaus keine Mehrwertsteuer sowie Verbrauchssteuer für den Flug- oder Fährgast erhoben, weshalb ein enorm niedriger Preis für den Käufer angeboten werden kann. Vor allem bei Kosmetikprodukten, Parfüm sowie Tabakwaren und alkoholischen Getränken sind die Preise beim Duty-Free-Einkauf deutlich geringer als im Vergleich zu versteuerten Produkten. Die EU hat klare Richtlinien, wie viele nicht-versteuerte Waren ein Reisender einführen darf. Sowohl die Mengen sind bei, zum Beispiel, Alkohol und Zigaretten begrenzt als auch der Betrag der Waren, der nicht überschritten werden darf. So darf pro Passagier der Wert nicht über 430 Euro hinausgehen. Die Anzahl der Gepäckstücke ist jedoch nicht limitiert. Kontrolliert wird dies vom Zollamt des Flughafens beziehungsweise des Hafens. Wird bei der Einreise in die Europäische Union eine Zollkontrolle durchgeführt und ein zu hoher Wert der Duty-Free-Waren ermittelt, muss der Passagier die jeweils im Land übliche Mehrwertsteuer nachzahlen. In Deutschland liegt diese bei 19 Prozent. Ein steuerfreies Einkaufen ist innerhalb von Deutschland auf den Fähren vom Festland nach Helgoland und zu den Kanalinseln möglich. In Europa gibt es weitere Oasen vom Duty-Free: sowohl in der Schweiz als auch in Italien können Reisende in kleinen Orten Waren erwerben, ohne die sonst übliche Steuerlast tragen zu müssen.