Während einer Passkontrolle, oder auch Ausweiskontrolle genannt, werden Daten, die Merkmale zur Identifikation einer Person beinhalten, zum Nachweis der Identität dieser überprüft. Diese Daten sind auf einem Personalausweis oder auf einem Pass vermerkt. An Flughäfen, Grenzübergängen und Regierungsbehörden mit einem hohen Sicherheitsstatus erfolgt meist eine Ausweis- beziehungsweise Passkontrolle. In Deutschland ist es bestimmten Behörden vorbehalten, eine Aufforderung zum Vorzeigen eines Passes zur Überprüfung auszusprechen. Neben der Landes- und der Bundespolizei sind auch der Zoll und das Ordnungsamt als Behörden dazu berechtigt. Ein Ausweisdokument zur Identifikation einer Person verfügt in der Regel über ein Lichtbild. Wird man in Deutschland zu einer Passkontrolle herangezogen, so genügt der gültige Personalausweis, um sich auszuweisen. Bei Reisen im Ausland wird häufig ein Reisepass nötig. Will man von einem Flughafen aus mit einem Flugzeug verreisen, muss man sich mit einem Pass ausweisen können. Bei einer Passkontrolle an einem Flughafen werden die persönlichen Daten überprüft, um feststellen zu können, ob tatsächlich die Person, welche das Ticket gebucht hat, nun auch die Reise antritt. Vielleicht ist diese Person sogar zur Fahndung ausgeschrieben, wird also polizeilich gesucht, oder es läuft gerade ein Verfahren gegen sie. In diesen Fällen darf die Person das Land nicht verlassen. Eine Passkontrolle findet also häufig vor Antritt des Fluges, vor allem aber bei der Einreise in ein anderes Land durch das Flughafenpersonal statt. An vielen Flughäfen gibt es heute bereits automatische Kontrollen. Dafür gibt es spezielle Lesegeräte, auf welche der Pass aufgelegt und dann gescannt wird. Dafür sind allerdings maschinenlesbare Pässe mit biometrischen Daten notwendig.