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Reisegepäck

 
 
 
 
Das Reisegepäck bezeichnet die Taschen, Rucksäcke und Koffer, die man mit den notwendigen Utensilien für die Reise füllt. Wer mit dem eigenen Fahrzeug auf die Reise geht, muss sich über Umfang und Größe nur im Rahmen der Fahrzeuggröße Gedanken machen. Wer jedoch mit dem Flugzeug, mit der Bahn oder mit dem Bus unterwegs ist, für den gelten festgelegte Bestimmungen für das Reisegepäck. Für das „Übergewicht“ fallen ansonsten zusätzliche Kosten an. Das Gepäck, das am Flughafen beim Check-In-Schalter abgegeben wird, gehört zum Frachtgut. Bei Flugreisen ist deshalb pro Fluggast nur eine bestimmte Menge an Gepäck vorgesehen. Die Begrenzungen von 20 Kilogramm für die Economy Class, 30 Kilogramm für die Business Class und 40 Kilogramm für die First Class sind allgemein für Linienflüge gültig. Ausnahmen bestehen für Flüge in die USA, bei denen man grundsätzlich zwei Gepäckstücke mit jeweils 23 Kilogramm mitnehmen darf. Bei Charterflügen variiert der vorgegebene Umfang vom Reisegepäck und erhöht sich oft bei längeren Aufenthalten. Die Anzahl des erlaubten Handgepäcks richtet sich in den meisten Fällen ebenso nach der gebuchten Flugklasse. In der Economy Class ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt, in der Business und First Class dürfen es zwei Gepäckstücke sein. In der Regel sollten die Taschen des Handgepäcks eine bestimmte Größe nicht überschreiten sowie nicht schwerer als 6 Kilogramm sein. Außerdem gibt es für das Handgepäck strenge Bestimmungen, was verboten und was in welcher Menge erlaubt ist. Für die zusätzliche Sicherheit des Gepäcks und um bei Verlust vorzusorgen, bietet sich eine Reisegepäck-Versicherung an. Denn: je wertvoller der Inhalt vom Reisegepäck, desto wichtiger ist eine solche Versicherung.
 
 
 
 
 
 
 
 

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